Announcement date: 10.03.2021
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Ab sofort sind medizinische oder FFP2-Masken Pflicht in Prüfungen
Wir möchten Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass ab sofort keine Alltagsmasken (Stoff) in Prüfungen und Klausuren erlaubt sind, sondern medizinische Masken getragen werden müssen:
- (1) Nach § 1i in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 7 Corona-Verordnung gilt bis einschließlich 28. März 2021 an Hochschulen in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikumsverkehr, einschließlich des Studienbetriebs, bestimmt sind, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder eines Atemschutzes, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.