Announcement date: 10.12.2020
Diese Seite auf DE
Study ProgramAlle
Subject/Module/LValle

Weiterhin erleichterter Prüfungsrücktritt im WS 20/21

Weiterhin erleichterte Regelung für den Rücktritt von einer Erfolgskontrolle im WS 20/21

Für den Rücktritt von Erfolgskontrollen im Sommersemester 2020 wurden KIT-weit folgende erleichterte Rücktrittsregelungen beschlossen:

Abweichend von der Studien- und Prüfungsordnung des KIT und aufgrund der besonderen Situation im Hinblick auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) wurde für die aktuelle Prüfungsphase die Möglichkeit eröffnet, sich von allen Erfolgskontrollen ohne Angabe von Gründen auch kurzfristig, d. h. bis unmittelbar vor einer Erfolgskontrolle, von dieser schriftlich abzumelden. Eine solche Abmeldung kann per E-Mail an die zuständige Prüferin bzw. den zuständigen Prüfer erfolgen. Es ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Die KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften beschließt über den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss diese Regelung für Erfolgskontrollen im WS 2020/21 beizubehalten:

Eilentscheide des Prüfungsausschussvorsitzenden für die Bachelor- und Master-Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftslehre und des Prüfungsausschussvorsitzenden des Masterstudienganges Wirtschaftsinformatik/Informationswirtschaft:

Abweichend von den Regelungen in den betroffenen Studien- und Prüfungsordnungen wird für die Erfolgskontrollen zum WS 2020/21 beschlossen, dass die Abmeldung von einer Erfolgskontrolle bis unmittelbar vor deren Beginn ohne Angabe von Gründen zulässig ist, da bei Covid-19 Symptomen ein Betretungsverbot besteht.

Daraus ergibt sich:

  • Wer Covid-19 Symptome aufweist, darf an keiner Präsenzprüfung teilnehmen und muss sich ggf. wieder abmelden.
  • Es ist weiterhin grundsätzlich erforderlich, den Rücktritt von einer angemeldeten Erfolgskontrolle über eine Abmeldung mitzuteilen (vgl. a. die spezifischen Rücktrittsregelungen zur jeweiligen Erfolgskontrolle). Es reicht die Benachrichtigung über den Rücktritt im Sekretariat des zuständigen Prüfers, zB per eMail (unter Angabe der Prüfungseckdaten und PDF-Anhang einer Immatrikulationsbescheinigung).
  • Diese Sonderregelung zur Abmeldung gilt auch für mündliche Prüfungen und mündliche Nachprüfungen (zu einer nicht bestandenen Wiederholungsklausur).