KIT-weite pauschale Bearbeitungszeitverlängerung für Abschlussarbeiten etc.
Die Regelung des Aushangs vom 19.03.2020 zum gleichen Thema, wonach hier ein kurzer Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen ist, wird damit hinfällig.
Zwischen dem 17.03.2020 und dem 24.05.2020 werden KIT-weit keine Prüfungen angeboten.
Die Bearbeitungszeit aller laufenden Arbeiten wird pauschal verlängert und zwar solange, wie die offizielle Sperrzeit für Prüfungen am KIT läuft. Also 69 Tage. Die vollen 69 Tage werden pauschal zur Bearbeitungszeit hinzugerechnet bei allen Arbeiten, deren Abgabetermin in diese Zeit gefallen wäre, wie auch bei allen Arbeiten, die davor angemeldet wurden und deren regulärer Abgabetermin danach liegt.
Wurden Arbeiten innerhalb dieser Zeit angemeldet, werden die Tage, die auf den Prüfungssperrzeitraum entfallen, der regulären Bearbeitungszeit hinzugefügt.
Für alle Fälle gilt: Es ist von Studierendenseite aus nichts weiter zu veranlassen.
Im System wird die ursprüngliche Abgabefrist zwar nicht geändert. Die oben dargelegten Regelungen werden jedoch wird bei Notenveröffentlichung berücksichtigt.