Die bisherige allgemeine Zulassungsregelung für Vertiefungsmodulprüfungen, wonach diese nur dann zugelassen werden, wenn
- Entweder alle fachlich entsprechenden Grundlagenmodule nachgewiesen wurden
- oder ein Antrag auf vorgezogene Zulassung vom Prüfungsausschuss bewilligt wurde,
wird mit Wirkung Prüfungszeitraum WS 2019/20 aufgehoben. Ab dann können in den o.g. Studiengängen alle Vertiefungsmodulprüfungen ohne Einschränkung belegt werden, sofern im Modul des zutreffenden Modulhandbuchs keine weiteren Belegungsvoraussetzungen definiert sind.
Ausnahme: Alle die vor WS 2019/20 mit einem Genehmigungsantrag ein Vertiefungsmodul belegt und dieses noch nicht abgeschlossen haben müssen aus technischen Gründen für alle weiteren Prüfungen in diesem Modul einen Vorzugsantrag stellen. Es wird aber immer genehmigt.