Bitte beachten Sie zur Erfolgskontrolle:
Durch zusätzliche Leistungen im Übungsbetrieb kann als Erfolgskontrolle anderer Art (nach §4(2), 3 SPO) ein Bonus erworben werden. Liegt die Note der schriftlichen Prüfung zwischen 4,0 und 1,3, so verbessert der Bonus die Note um eine Notenstufe (0,3 oder 0,4). Der Bonus gilt nur für die Haupt- und Nachklausur des Semesters, in dem er erworben wurde. Eine Anmeldung für die zusätzlichen Leistungen ist erforderlich.