Announcement date: 04.11.2010
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Anmeldung von Prüfungen, mit denen eine bereits nachgewiesene Prüfung ersetzt werden soll

(Achtung: gilt nicht für WiMa-Master sowie WiIng, InWi und TVWL Bachelor- und Master Studiengänge mit Studien- und Prüfungsordnungen ab 2015)

Die Diplomprüfungsordnung Wirtschaftsingenieurwesen und die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen sehen vor, dass innerhalb der Regelprüfungszeit in einem Fach mehr Leistungspunkte erworben werden dürfen, als zum Bestehen erforderlich sind. In diesem Fall werden für die Notenberechnung nur die jeweils besten Prüfungen berücksichtigt, mit deren LP die vorgegebene Bestehensgrenze mindestens erreicht wird (natürlich unter Beachtung spezifischer Regelungen zum Abschluss der jeweiligen Modulprüfung).

Diese Regel findet auf zwei Ebenen Anwendung:

  1. Auf Modulebene

    Wenn in einem Fach Modulalternativen belegbar sind, kann eine weitere Modulprüfung zum Ersatz der bereits begonnenen Modulprüfung angemeldet werden.

    Wenn im Rahmen der Ersatzleistungsregelung ein Modul durch ein anderes Modul ersetzt werden soll, muss ab dem Prüfungszeitraum WS 2010/11 das zu ersetzende Modul nicht mehr abgeschlossen werden, damit das Ersatzmodul angemeldet werden kann.

  2. Innerhalb von Modulprüfungen

    Wenn in einem Modul Prüfungsalternativen bestehen, kann nach Abschluss der Modulprüfung eine weitere Leistung aus demselben Modul angemeldet werden, um eine mindestens gleichwertige, bereits nachgewiesene Leistung zu ersetzen.

In allen Fällen gilt:

  • Die Ersatzleistung muss innerhalb der Regelprüfungszeit nachgewiesen werden. Die Regelprüfungszeit wird über die Regelstudienzeit bestimmt. Gezählt werden dazu alle Fachsemester und alle Urlaubssemester, in denen Leistungspunkte erworben werden könnten. Daher werden Urlaubssemester aufgrund eines Auslandsstudiums in die Zeitberechnung grundsätzlich mit einbezogen. Seit 2015 können Prüfungen am KIT auch in Urlaubssemester absolviert werden, die wegen anderer Gründe gewährt werden. Hier gilt: Diese Urlaubssemester werden in der Zeitberechnung dann berücksichtigt, wenn auch tatsächlich eine Prüfung darin absolviert wurde.
  • Wird eine als Ersatzleistung angemeldete Prüfung nicht rechtzeitig nachgewiesen, bleibt die ursprünglich erbrachte Leistung in der Wertung. (Bei Ersatzleistungen auf Modulebene muss in diesem Fall das ursprüngliche Modul abgeschlossen werden.)

  • Achtung Neuregelung.
    Ab sofort (WS 2015/16) gilt:
    Soll ein komplettes Modul ersetzt werden, kann das Ersatzmodul dort, wo das Modul aus mehr als einem Prüfungsfach (BWL, VWL, ….) gewählt werden kann, beliebig aus einem der zulässigen Prüfungsfächer gewählt werden.

  • Die Modulprüfung muss abgeschlossen sein bzw. gleichzeitig abgeschlossen werden, damit eine Ersatzleistung innerhalb einer Modulprüfung angemeldet werden kann (s.o. Punkt 2)
  • Beim Ersatz einer kompletten Modulprüfung (s.o. Punkt 1) muss diese nicht abgeschlossen werden, sofern alle bereits abgelegten Prüfungen bestanden sind.

  • Die Ersatzleistung unterliegt den PO-Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen. Sie muss bei Nichtbestehen wiederholt werden. Wiederholtes Nichtbestehen hat auch hier den Verlust des Prüfungsanspruches zur Folge.
  • Eine als Ersatzleistung angemeldete Modulprüfung kann abgebrochen werden, wenn noch keine Prüfung dazu abgelegt wurde, oder alle bislang dafür abgelegten Prüfungen erfolgreich waren.
  • Ein Kandidat handelt eigenverantwortlich bei der Auswahl der zutreffenden Ersatzleistung und die Einhaltung der diesbezüglichen Regelungen. Sind Bedingungen zur Ersatzleistung nicht erfüllt, wird sie von Amts wegen als Zusatzfachprüfung gewertet. Im Zweifel entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Ersatzleistungen müssen immer benotet sein. Es ist nicht zulässig, dass eine benotete Leistung, die auf die Modulnote wirkt, durch eine unbenotete Leistung (z.B. Anerkennung einer externen Leistung) ersetzt wird.

Vorgehen zur Anmeldung von Ersatzleistungen

In den neuen Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgt die Prüfungsanmeldung inzwischen einheitlich online. Aufgrund technischer Gegebenheiten können Ersatzleistungen zurzeit nur direkt am Schalter des Studienbüros angemeldet werden. Es ist dabei möglich, dass für die Ersatzleistung eine „Zulassungsbescheinigung“ ausgehändigt wird, die dann rechtzeitig innerhalb der Anmeldefrist am prüfenden Institut abzugeben ist (= Anmeldung zur Prüfung).

Bei der Abholung der Zulassung sollte am Schalter des Studienbüros zur richtigen Verbuchung eindeutig geklärt werden, für welches oder in welchem Modul die Ersatzleistung angemeldet wird.

Unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse muss vom Studenten eine Kontenklärung vorgenommen werden. Dazu bitte direkt mit dem Studienbüro in Kontakt treten.
Um sicher zu gehen: Zur Vermeidung von Missverständnissen bei der Verbuchung empfehlen wir, parallel zum Vorgehen oben eine E-Mail an das Prüfungssekretariat zu senden, unter Angabe der studentischen Eckdaten. Darin die Information, welche Prüfung zum Ersatz welcher Prüfung abgelegt werden soll. Diese Mail spätestens vor Antritt der Ersatzleistung versenden.