Diplomprüfungsordnung für Informationswirtschaft
§ 15 Umfang und Art der Prüfung
(1) Die Diplomprüfung umfasst eine Diplomarbeit und fünf Fachprüfungen. Letztere erstrecken sich über
- Pflichtfach Informatik: vier jeweils einstündige Klausuren
- Wahlpflichtfach Informatik: drei mündliche Teilprüfungen
- Pflichtfach Wirtschaftswissenschaften: drei jeweils zweistündige Klausuren
- Wahlpflichtfach Wirtschaftswissenschaften: zwei jeweils zweistündige Klausuren
- Fach Recht: Prüfung nach Vorschlag der betreffenden Fachvertreter.
(2) Für jedes Prüfungsfach gibt es einen von den Fakultätsräten beschlossenen Katalog von Prüfungsgebieten, aus dem der Kandidat ein Gebiet zu wählen hat. Nach dem ersten Prüfungsversuch kann ein gewähltes Prüfungsgebiet nicht mehr gewechselt werden.
(3) Bei unvertretbar hohem Prüfungsaufwand kann eine gemäß Absatz 1 schriftlich durchzuführende Prüfung (Teilprüfung) auch mündlich bzw. eine gemäß Absatz 1 mündlich durchzuführende Prüfung (Teilprüfung) auch schriftlich abgenommen werden. Diese Änderung muss mindestens sechs Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben werden.
(4) Die Fachprüfungen der Diplomprüfung werden studienbegleitend in der Regel bis zum Ende des 8. Semesters abgelegt.
(5) Der Prüfungsausschuß kann auf Antrag des jeweiligen Prüfers eine Aufteilung der gemäß Absatz 1 abzulegenden Fachprüfungen dahingehend genehmigen, dass Prüfungen über Einzelveranstaltungen eines Faches oder Teilfaches abgehalten werden können.