Diplomprüfungsordnung für Informationswirtschaft

Nicht amtliche Lesefassung

§ 12 Bewertung der Diplomvorprüfungsleistungen

(1) Die Noten für die einzelnen Diplomvorprüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt.

(2) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:

1 = sehr gut (very good) = hervorragende Leistung
2 = gut (good) = eine Leistung, die erheblich über den
durchschnittlichen Anforderungen liegt
3 = befriedigend (satisfactory) = eine Leistung, die durchschnittlichen
Anforderungen entspricht
4 = ausreichend (sufficient) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel
noch den Anforderungen genügt
5 = nicht ausreichend (failed) = eine Leistung, die wegen erheblicher
Mängel nicht den Anforderungen genügt

Zur differenzierten Bewertung können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werde; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.

(3) Eine Fachprüfung oder eine Teilprüfung ist bestanden, wenn sie mindestens mit der Note “ausreichend” (4,0) bewertet ist. Werden in einem Fach Teilprüfungen durchgeführt, so wird die Fachnote aus dem entsprechend dem Semesterwochenstundenumfang gewichteten Durchschnitt gebildet. Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden sind.
Die Fachnote lautet:

bei einem Durchschnitt bis 1.5 = sehr gut
bei einem Durchschnitt über 1.5 bis 2.5 = gut
bei einem Durchschnitt über 2.5 bis 3.5 = befriedigend
bei einem Durchschnitt über 3.5 bis 4.0 =

ausreichend

bei einem Durchschnitt über 4.0 =

nicht ausreichend

(4) Die Diplomvorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Fachprüfungen bestanden sind. Die Gesamtnote der Diplomvorprüfung wird aus dem entsprechend dem Semesterwochenstundenumfang gewichteten Durchschnitt der Fachnoten gebildet. Bei der Bildung der Fachnote und der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Die Gesamtnote einer bestandenen Diplomvorprüfung lautet:

bei einem Durchschnitt bis 1.5 = sehr gut
bei einem Durchschnitt über 1.5 bis 2.5 = gut
bei einem Durchschnitt über 2.5 bis 3.5 = befriedigend
bei einem Durchschnitt über 3.5 bis 4.0 =

ausreichen

Zurück zu §§ 10, 11 Zurück zur Übersicht Weiter zu §§ 13, 14