Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informationswirtschaft (B.Sc.) 2004
§ 4 Aufbau der Prüfungen, Prüfungsfristen
(1) Die Bachelor-Prüfung umfasst Fachprüfungen und eine Bachelor-Arbeit.
(2) Die Fachprüfungen werden gemäß § 14 durchgeführt. Den Fachprüfungen sind Leistungspunkte zugeordnet. Die Ergebnisse der Fachprüfungen und die erworbenen Leistungspunkte werden beim Studienbüro der Universität erfasst.
(3) Vor dem Abschluss der Bachelor-Prüfung sind nach Maßgabe von § 15 bestimmte Studienleistungen (nachgewiesen durch Leistungsnachweise, Scheine) zu erbringen. Den Leistungsnachweisen sind ebenfalls Leistungspunkte zugeordnet. Die Leistungsnachweise und die erworbenen Leistungspunkte werden beim Studienbüro der Universität erfasst.
(4) Die Bekanntgabe der Prüfungstermine und Prüferinnen bzw. Prüfer in den Fachprüfungen der Bachelor-Prüfung erfolgt zu Beginn eines jeden Semesters.
(5) Die Prüfungen in Informatik I und in Volkswirtschaftslehre I sind bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters abzulegen (Orientierungsprüfungen). Wer die Orientierungsprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, dass er die Fristüber346 schreitung nicht zu vertreten hat; hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Kandidaten. Eine zweite Wiederholung von Orientierungsprüfungen ist nicht zulässig.
(6) Die Diplom-Vorprüfung soll nach vier Fachsemestern abgeschlossen sein. Sind diese Prüfungen bis zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht vollständig abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, dass der Student die Nichtablegung nicht zu vertreten hat. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.
(7) In der Regel sind in jedem Semester im Verlauf des Bachelor-Studiums durch bestandene Prüfungen, schriftliche Arbeiten und Leistungsnachweise etwa 30 Leistungspunkte zu erwerben.