ERASMUS-Partnerhochschulen

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Hinweis zur Angabe „Studienplätze“:
Einige Verträge ermöglichen die Splittung eines akademischen Jahres, sodass ein Platz pro Studienjahr auf zwei Bewerber verteilt werden kann (1 Wintersemester, 1 Sommersemester). Beispiel: 1 Platz je 2 Semester oder 2 Plätze je 1 Semester.
In manchen Fällen ist eine solche Splittung nicht möglich. Sie können sich jedoch trotzdem für ein Semester bewerben – für das jeweils zweite Semester im betreffenden akademischen Jahr könnte dann allerdings kein weiterer Platz vergeben werden. Die Entscheidung über die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes hat keinen Einfluss auf die Erfolgschancen Ihrer Bewerbung.
Sie können sich immer für entweder ein Semester (WiSe o. SoSe) oder zwei Semester (Wise+SoSe) bewerben.

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