BAFöG-Bescheinigung nach § 48 für die Bachelor- und Masterstudiengänge

Wirtschaftsingenieurwesen, Digital Economics und Technische VWL -  gültig ab 1/2025

In regelmäßigen Abständen (üblicherweise nach dem 4. und 6. Fachsemester) wird bei BAFöG-Beziehern der Leistungsstand im Studium überprüft. Einer positiven Entscheidung liegen Leistungsanforderungen nach folgender zentraler Vorgabe zugrunde:

1. Die bisherigen Leistungen lassen erwarten, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.

2. Der dafür erforderliche Studienfortschritt ist zu erkennen.

3. Bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemester wird die dafür übliche Leistung nachgewiesen.

 

Im Regelfall und bei Nachweis der jeweiligen Mindestleistung reicht der zuständigen BAFöG-Stelle des Studierendenwerks KA   die Vorlage eines aktuellen Notenauszugs mit allen erbrachten Leistungen (auch den nicht bestandenen), da auf dem Notenauszug die Summe der LP/ECTS dokumentiert ist und die Einzelleistungen mit Prüfungsdatum ausgewiesen werden.

Geforderte Mindestgesamtleistung in
LP/ECTS
nach dem jeweiligen Fachsemster bis Ende
Regelstudienzeit*)
Fachsemster Bachelor Master
1 23 22
2 46 45
3 70 67
4 93 90
5 116  
6 140  

*)Leistungen, die vor Aufnahme des aktuellen KIT-Studienganges erbracht und dann anerkannt wurden, bleiben unberücksichtigt.

Wird die Leistungsvorgabe nicht erreicht, aber auch in einigen Ausnahmefällen, muss das Formular zu § 48 BAFöG bei der für den Studiengang zuständigen Stelle einer KIT-Fakultät zur Bearbeitung vorgelegt werden. Dieses Vorgehen wird im  Vorfeld mit der zuständigen Sachbearbeitung bei der Bafög-Stelle im Studierendenwerk abgeklärt. An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften wird das Formular in einem solchen Fall beim Prüfungssekretariat eingereicht. Am besten (vorausgefüllt mit den Personaldaten) als PDF-Ausdruck im Anhang einer Mail/KIT-Account/ und zusammen mit einem aktuellen Notenauszug (mit allen Buchungen) an pruefungssekretariat∂wiwi.kit.edu . Wichtig ist dabei die ausdrückliche Angabe, für welches Fachsemester die Leistungsbescheinigung ausgestellt werden soll.


Bearbeitungszeit: 14 Tage
Rückgabe: Im Anhang einer Mail (PDF-Format)