Ankündigungsdatum: 19.05.2020
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Verlängerung der Frist zum Nachweis der Orientierungsprüfung, für die Studienhöchstdauer sowie zum Nachweis einer Wiederholungsprüfung (WI/InWi)

Die Prüfungsausschüsse für die Studiengänge der Fakultät haben folgende Fristverlängerungen beschlossen:

  • Frist zum Nachweis der Orientierungsprüfung in allen WiWi-Studiengängen.
    Für Studienanfänger (Erstsemester) im WS 18/19 und WS 19/20: Fristverlängerung jeweils um ein Semester
  • Studienhöchstdauer in allen WiWi-Studiengängen.
    Für alle, die im SoSe 2020 im höchsten zulässigen Semester sind: Fristverlängerung um ein Semester.
  • Frist zum Nachweis der Wiederholungsprüfung (Stg. Wirtschaftsinformatik/Informationswirtschaft)
    Für alle um ein Semester.