Ankündigungsdatum: 02.04.2020
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Fach/Modul/LV-/-

Fristverlängerung für den Nachweis von Wiederholungsprüfungen, Orientierungsprüfung sowie Bachelor- und Masterabschluss

Für den Fall, dass wegen ausgefallener Prüfungen Fristen der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen KIT-Studienganges nicht eingehalten werden können, folgender KIT-weite Beschluss des KIT-Präsidiums:

Bezüglich der Frist zur Ablegung der Orientierungsprüfung wird folgende Ausnahmeregelung festgelegt: Studierende, die im Zeitraum 13.03.2020 bis 12.05.2020 an einer im Studienplan vorgesehenen Orientierungsprüfung nicht teilnehmen, erhalten auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss für die Ablegung dieser Prüfung eine Fristverlängerung um ein Semester. Entsprechendes gilt beim Überschreiten der Studienhöchstdauer oder einer Wiederholungsprüfungsfrist in diesem Zeitraum.

Es reicht ein kurzer Antrag in Briefform, aus dem der Zusammenhang Fristversäumnis und abgesagter Prüfung/en klar ersichtlich ist. Eingereicht zusammen mit einem aktuellen Notenauszug (über alle Leistungen) beim Prüfungssekretariat der WiWi-Fakultät als pdf-Anhang einer eMail (student account).