Ankündigungsdatum: 05.05.2011
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StudiengängeMaster WiIng/TVWL
Fach/Modul/LV-/-

Bewerbung auf Masterstudiengänge noch vor Nachweis der Bachelorprüfung
(Interne Bewerber)

Wenn die Bewerbungsfrist auf einen Masterstudiengang noch vor Nachweis der Bachelorprüfung abläuft, besteht bei den Karlsruher WiWi-Master-Studiengängen die Möglichkeit auf Bewerbung noch ohne Bachelorabschluss, sofern der Abschluss noch im Laufe des Semesters vor dem Masterstudium zu erwarten ist.

(Achtung: ab WS 2022/23 gelten dabei die Semesterfristen. Es gibt keinen verlängerten Prüfungszeitraum mehr.)

In diesen Fällen erfolgt die Zulassung unter dem Vorbehalt, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig, also noch innerhalb des Prüfungszeitraums des laufenden Semesters, erzielt wird, und der Nachweis über den rechtzeitigen Abschluss spätestens zwei Monate nach Beginn des ersten Mastersemesters beim Studierendenservice / Studienbüro vorliegt.

Wer sich mit seinem Karlsruher WiWi-Bachelor auf externe Masterstudiengänge bewerben möchte und den Bachelorabschluss noch nicht komplett nachgewiesen hat, kann, wenn es von der Zielhochschule verlangt wird, im Prüfungssekretariat der Fakultät eine Bescheinigung erhalten, dass der Bachelorabschluss noch im laufenden Semester zu erwarten ist, sofernbis zum zurückliegenden Prüfungszeitraum mindestens rund 150 LP/ECTS nachgewiesen wurden. (Will sagen, auf einem vorgelegten aktuellen Notenauszug wird ein entsprechender Vermerk gemacht.)Wer darunter liegt und dennoch seinen Abschluss im laufenden Semester plant, kann nach Überprüfung seines Prüfungsvorhabens beim Prüfungssekretariat der Fakultät eine entsprechende Bescheinigung dort erhalten. Hierzu ist ein detaillierter Prüfungszeitplan über alle, noch nicht auf dem Notenauszug dokumentierten Leistungen unter Angabe der jeweiligen LP und der Modulzugehörigkeit bis zum Studienabschluss zusammen mit einem aktuellen Notenauszug vorzulegen (zB per eMail).

Interne Bewerber auf die WiWi-Masterstudiengänge am KIT benötigen keine extra Bescheinigung aus dem Studienbüro bzw. Prüfungsamt. Es reicht, einen aktuellen Notenauszug der Bewerbung beilzulegen. Der fristgerechte Bachelorabschluss (= vor Beginn des ersten Mastersemesters, dh. vor 1.10./WS-Einstieg bzw. vor 1.4./SoSe-Einstieg) muss nach vorbehaltlicher Zulassung dann spätestens zwei Monate nach Beginn des ersten Mastersemesters über die Abschlussdokumente nachgewiesen werden.

Vier-Komma-Null-Bescheinigung
Solange dem Studienbüro der Beleg über den erfolgreichen und rechtzeitigen Abschluss der Bachelorprüfung nicht vorliegt, werden alle Studenten mit einer vorbehaltlichen Zulassung zum Masterstudium noch als Bachelor geführt. Damit verbunden ist zB, dass noch keine online-Prüfungsanmeldungen im Master vorgenommen werden können. Die Umsetzung von Bachelor auf Master kann frühestens dann erfolgen, wenn der Nachweis über den rechtzeitigen Abschluss vorgelegt wurde. Dieser Nachweis kann, sofern die Leistung erfolgreich absolviert wurde, aber noch keine Note vorliegt, auch über einen so genannten „mindestens bestanden“-Eintrag (mBE) vom zuständigen Prüfer im System für die letzte/n zum Abschluss ausstehende/n Prüfung/en werden.
Interessant ist das besonders bei Abschlussarbeiten, für die idR. relativ früh das Bestehen bestätigt werden kann, bei denen die Notenfindung aber länger dauert.