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SWS Mindestumfang von Fachprüfungen in den Diplomstudiengängen TVWL und WiIng im Hauptstudium
Durch die Zuordnung von Leistungspunkten/ECTS zu den einzelnen Lehrveranstaltungen im Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen kommt es vereinzelt zu Missverständnissen über die Bemessungsgrundlage für den Mindestumfang einer Fachprüfung.
Es gilt nach wie vor: Jeder Fachprüfung liegen Lehrveranstaltungen in einem Gesamtumfang von mindestens 12 SWS (V/Ü) zugrunde. Für jede nachgewiesene Fachprüfung werden 22 LP gutgeschrieben. (Prüfungsmodule über Teilgebiete umfassen mindestens 6 SWS. Bei erfolgreichem Nachweis werden 11 LP gutgeschrieben.)
Über die Summierung der SWS und LP der Einzelleistungen in einer Fachprüfung muss die 12-SWS-Mindestforderung erfüllt sein und kann die LP-Norm für die Fachprüfung auch unterschritten werden. Umgekehrt ist der Nachweis von Einzelprüfungen im Gesamtumfang von 22 LP nicht ausreichend, wenn nicht gleichzeitig auch die Mindestforderung von 12 SWS erfüllt ist.
Beispiel "Ing-Wi Fahrzeugtechnik":
Nachgewiesen über Teilprüfungen: 22 LP, 11 SWS. Die Fachprüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Innerhalb der Prüfungsfächer und der Prüfungsmodule können über den SWS-Mindestumfang hinaus gehende Regelungen getroffen werden.
Beispiel Fach Informatik:
Nachzuweisen sind Prüfungen im Gesamtumfang von 22,5 LP für die komplette Fachprüfung (macht mind.15 SWS) und 13,5 LP (macht mind. 9 SWS) für die Teilfachprüfung (zB in Kombination mit OR).
Rückfragen hierzu an das Prüfungssekretariat der Fakultät.