Ankündigungsdatum: 11.04.2008
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praktikum

Studiengebührenbefreiung bei Pflichtpraktika ab S 2008

Ab dem Sommersemester 2008 besteht die Möglichkeit, für das Semester, in dem ein Betriebspraktikum absolviert wird, Studiengebührenbefreiung (zurzeit 500 €) zu erhalten. Der Antrag wird über das zentrale Studienbüro der Universität gestellt.

Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Es muss als Pflichtpraktikum im jeweiligen Studiengang anerkannt werden;
  • Der Gesamtumfang muss mindestens 14 Wochen betragen;
  • Mindestens 8 Wochen der Praktikumszeit müssen in der Vorlesungszeit liegen.

Im betreffenden Semester können weiterhin Prüfungen abgelegt werden. Weitere Info dazu im Studienbüro.