Ankündigungsdatum: 19.01.2007
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StudiengängeWiIng DPO 1983
Fach/Modul/LV

Wirtschaftsingenieurwesen – Regelungen zur Auflösung des Studienganges nach DPO 1983

Mit Inkrafttreten der DPO WiIng 2001 wurde eine Frist zum Abschluss im Studiengang WiIng nach DPO 1983 bis zum 30. September 2006 gesetzt (vgl.a.:
(vgl.a.:http://www.wiwi.uni-karlsruhe.de/studium/studiengaenge/wing/reform/POalt-Ende.html)

Im Zuge einer Kulanzregelung lässt der Diplom-Prüfungsausschuss WiIng darüber hinaus den Abschluss der Diplomprüfung noch bis Ende WS 2006/7 zu. Wer bis dahin noch nicht zum Abschluss der Diplomprüfung gekommen ist (bzw. zeitnah davor steht), hat zwei Möglichkeiten die Diplomprüfung abzuschließen:

1.) Wechsel zur neuen DPO (obligatorisch für alle, bei denen die fachstrukturellen Voraussetzungen bestehen);
2.) Antrag an den Prüfungsausschuss auf Verlängerung der Frist zum Abschluss der Diplomprüfung nach DPO 1983 (in begründeten Ausnahmefällen).

In jedem Fall sollten sich die Betroffenen zu einer Beratung mit dem Prüfungssekretariat der Fakultät in Verbindung setzen. Die Rückmeldung zum Sommersemester 2007 wird nur ermöglicht, wenn eine Regelung zum Weiterstudium nach 1.) oder 2.) getroffen wurde.