Berufspraktikum, Vorgehensweise zur Anerkennung
Praktikantenstelle und Prüfer
Der Student sucht in eigener Verantwortung ein Unternehmen, das ihm ein Berufspraktikum mit studienbezogenen Inhalten anbietet.
Mit dem Angebot für die Praktikantenstelle wendet sich der Student an einen Dozenten seines Studienganges, der die Erfolgskontrolle zum Berufspraktikum durchführen soll. Empfehlenswert ist dabei die fachliche Nähe des Dozenten zu den beabsichtigten Tätigkeiten im Praktikum.
Nach Abschluss des Berufspraktikums werden am Institut, das die Erfolgskontrolle abnimmt, ein Arbeitszeugnis der Praktikantenstelle und ein selbst erstellter Kurzbericht über mindestens eine und höchstens zwei Seiten zum Praktikum eingereicht (nicht handschriftlich!). Bei erfolgreicher Leistungskontrolle wird vom Institut der Leistungsnachweis ausgestellt und über das Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an das Studienbüro weitergeleitet.
Anmeldung/Genehmigung
Nachdem Prüfer und Praktikantenstelle festgestellt sind, wird das Formular zur Anmeldung des Pflichtpraktikums ausgefüllt, von allen darauf benannten Personen gegengezeichnet und im Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vorgelegt.
Dort wird i.d.R. innerhalb von zwei Wochen eine Genehmigung ausgestellt (Benachrichtigung per E-Mail nach Fertigstellung), aus der zu entnehmen ist, dass das benannte Praktikum auf das Pflichtpraktikum im Studiengang anrechnungsfähig ist. Zusätzlich wird ein Formular für die Bescheinigung über das abgeleistete Pflichtpraktikum angefertigt, die in dem Institut vorzulegen ist, wo die Erfolgskontrolle zum Praktikum abgenommen wird.
Die Ausgabe beider Bescheinigungen erfolgt am Schalter der WiWi-Bibliothek.
Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis muss folgende formale Vorgaben erfüllen:
- Offizieller Briefkopf des Unternehmens bzw. offizieller Praktika-Bewertungsbogen,
- Unterschrift eines zuständigen Mitarbeiters des Unternehmens unter verifizierbarer Namensangabe.
Im Arbeitszeugnis müssen nachfolgende inhaltliche Angaben enthalten sein:
- Unternehmen/Standort,
- Angaben über das Arbeitsverhältnis (explizit "Praktikum"),
- Angaben zur Dauer des Praktikums, Wochenarbeitszeit und ggf. Arbeitszeitunterbrechung (z.B. Urlaubs-, Krankheitstage)
- Art der Tätigkeit/en und Abteilung/en,
- Bewertung des Praktikanten und seiner Tätigkeit im Unternehmen.
Beispiel für eine Praktikumsbescheinigung
Praktikumsbericht und Präsentation
Kurzbericht
Der selbst erstellte Kurzbericht umfasst mindestens eine und maximal 2 DIN A4 Seiten (nicht handschriftlich!). Er wird vom Praktikanten unterschrieben. Die Gegenzeichnung durch einen Mitarbeiter des Unternehmens ist nicht erforderlich.
Der Kurzbericht ist die Darstellung des absolvierten Berufspraktikums aus Sicht des Praktikanten. In Vorbereitung der späteren Präsentation zeigt er auf, wie gestellte Aufgaben umgesetzt wurden und stellt dabei einen Bezug zwischen absolvierten Tätigkeiten und Lehrkontext im Studiengang her. Neben der faktischen Darstellung, bietet der Kurzbericht auch die Gelegenheit zur kritischen Stellungnahme.
Beispiel für einen Praktikumsbericht
Präsentation
Die Kurzpräsentation kann im Rahmen eines Gespräches mit dem Prüfer, im Rahmen eines Kolloquiums oder eines Seminars gehalten werden. Für die Präsentation sind ca. 15 Minuten vorgesehen, für eine anschließende Diskussion ca. 5 Minuten.
Die genaue Vereinbarung dazu wird bei der Anmeldung zum Berufspraktikum mit dem Prüfer getroffen.
Bei erfolgreicher Leistungskontrolle wird vom Institut der Leistungsnachweis ausgestellt und direkt über das Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an das Studienbüro weitergeleitet.