Häufige Fragen zu Eramus +
Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, wenden Sie sich gern per Email an uns: International.Relations∂wiwi.kit.edu
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BEWERBUNG
Darf ich während meines Studiums mehrmals ein Erasmus-Auslandssemester absolvieren?
Ja. In der Regel ist an der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften innerhalb eines Studienzykluses (Bachelor, Master, Promotion) nur ein Erasmus-Aufenthalt gestattet, d.h. 12 Monate dürfen nicht überschritten werden. Diese 12 Monate dürfen entweder innerhalb eines akademischen Jahres durchgeführt oder z.B. auf Studium und Praktikum oder auf zwei Auslandssemester aufgeteilt werden.
Kann ich mich für ein Sommersemester und das darauffolgende Wintersemester bewerben?
Nein. Diese Reihenfolge Sommersemester und anschließendes Wintersemester ist nicht möglich, da das Stipendium innerhalb eines akademischen Jahres ausgezahlt wird. Sie müssten sich dann zunächst für das Sommersemester und in der nächsten Bewerbungsrunde für das darauffolgende Wintersemester bewerben. Auch eine Verlängerung von Sommer- auf Wintersemester ist nicht möglich.
Ich habe letztes Semester meinen Bachelor am KIT abgeschlossen, habe aber mein Zeugnis noch nicht erhalten. Reicht für die Bewerbung auch die Titelführungsbescheinigung und der Notenspiegel aus, falls ich das Zeugnis bis zum Bewerbungsende noch nicht habe?
Ja. Die Titelführungsbescheinigung und der Notenspiegel sind ausreichend. Bitte erwähnen Sie in Ihrer Bewerbung, warum Sie kein Zeugnis vorlegen können und wann Sie es erhalten werden.
Ich habe mich für einen Masterplatz an der Partnerhochschule beworben, werde zu diesem Zeitpunkt aber eventuell noch nicht im Master studieren. Wird meine Bewerbung dann ins nächste Semester aufgeschoben oder entfällt diese gänzlich?
Wenn Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht im Master sein sollten, können Sie theoretisch nach Absprache mit der Gasthochschule noch im Bachelor den Aufenthalt durchführen und haben die Möglichkeit, Master- oder Bachelorkurse zu besuchen. Sollte die Gasthochschule damit nicht einverstanden sein, müssen Sie sich noch einmal neu bewerben.
Ist es möglich, die Bachelorarbeit vorzuziehen und erst nach der Bachelorarbeit ins Ausland zu gehen?
Ja, Sie dürfen Ihre Bachelorarbeit vorziehen, müssen aber mindestens noch eine Prüfung am KIT offen haben, wenn Sie sich für Ihr Erasmus+ Auslandssemester bewerben. Voraussetzung für den Vorzug der Bachelorarbeit ist, dass Ihr Pflichtprogramm abgeschlossen ist. Sie können aber auch im Master mit ERASMUS+ ins Ausland gehen, falls Sie ein Masterstudium beabsichtigen.
Auf den Webseiten einiger Partnerhochschulen kann man einen Zusatz feststellen, dass das Austauschangebot nur für Wirtschaftsingenieurwesen gilt. Gilt das Angebot auch für Studierende der anderen WIWI-Studiengänge?
Ja, generell dürfen Studierende aller Studiengänge der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften unsere Erasmusverträge nutzen. Sie müssen jedoch wissen, dass an der Partnerhochschule in bestimmten Fällen die Kursangebote eher für Wirtschaftsingenieurwesen zugeschnitten sind, weniger für bspw. TVWL- bzw. Digital Economics-Studierende. Wenn bspw. TVWL an der Partnerhochschule explizit als Studiengang benannt wird, könnte es auch bedeuten, dass die Partnerhochschule zwar grundsätzlich TVWL-Kurse anbietet, diese jedoch nicht für unsere Verträge freigeschaltet sind, weil die Kurse dort von einer anderen "Schule/Fakultät" organisiert werden.
Muss ich das Grundstudium/Kernprogramm vollständig abgeschlossen haben, bevor ich mein Auslandssemester beginne?
Ja, das Grundstudium/Kernprogramm muss zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandssemesters vollständig abgeschlossen sein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss dieses noch nicht abgeschlossen sein.
Kann ich ein Erasmus+ - Auslandssemester machen und später ein weiteres Auslandssemester in Übersee?
Ja, die beiden Programme können unabhängig voneinander durchgeführt werden.
Können auch selbst organisierte Partnerhochschulplätze mitfinanziert werden?
Nein, für den Erasmusaustausch wurden spezielle Kooperationen zwischen unserer KIT-Fakultät und ausgewählten Partnerhochschulen/-fakultäten im Ausland geschlossen. Deshalb müssen Sie Ihre Partnerhochschule aus dieser Liste auswählen.
Ich stamme aus einem Nicht-EU-Land, bin aber Vollzeitstudent am KIT, kann ich mich für ein Erasmus-Auslandssemester bewerben?
Ja. Das Erasmus-Angebot steht allen Studierenden in den teilnehmenden Ländern zur Verfügung, die Herkunft spielt hierbei keine Rolle, Sie dürfen sich also problemlos bewerben.
Kann ich auch ohne Erasmus in Europa ein Auslandssemester verbringen?
Ja, auf unserer Webseite finden Sie mehr Infos über weitere Angebote wie Eucor, Epicur oder die Möglichkeit, als Freemover ins Ausland zu gehen.
Ist die Förderung von Praktika durch Erasmus+ auch bei freiwilligen Praktika möglich?
Ja, es wird jede Art von selbstorganisiertem Praktikum im Ausland gefördert, solange die Voraussetzungen (z.B. Mindestdauer) erfüllt sind.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Ich habe in der Oberstufe Spanisch belegt und mit Bestnote abgeschlossen (nachweisbar), jedoch nicht an einem deutschen Gymnasium. Darf ich diese Zeugnisse als Sprachnachweis verwenden?
Ja. Sie dürfen die Schulleistungen aus dem Fremdsprachenunterricht an einem nicht-deutschen Gymnasium verwenden. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Auswahlkommission alle Dokumente in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Die Übersetzungen müssen beglaubigt sein.
Ich habe parallel zu meinem deutschen Abitur auch das International Baccalaureate absolviert. Reicht dieser Abschluss als Sprachnachweis an der ausländischen Hochschule?
Das International Baccalaureate kann üblicherweise auch an der Gasthochschule anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Gasthochschule, ob dort ein solches Dokument als Sprachnachweis akzeptiert wird. Das können wir leider nicht für alle Partnerhochschulen garantieren.
Muss ich meine Zeugnisse oder den Sprachnachweise übersetzen lassen?
Ja, alle Dokumente müssen der Auswahlkommission in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Die Übersetzungen müssen beglaubigt sein.
Müssen bei der Bewerbung bereits Anerkennungszusagen für das Learning Agreement vorliegen oder ist dies bei der tabellarischen Beschreibung des weiteren Studienvorhabens noch nicht notwendig?
Während Ihrer internen Bewerbung an der KIT-Fakultät müssen Sie keine Vorabanerkennungen einreichen. Stattdessen ist es ausreichend, einen vorläufigen tabellarischen Studienplan vorzulegen. Dieser Plan ist nicht verbindlich, sondern soll der Auswahlkommission verdeutlichen, dass Sie sich ausführlich mit dem Studienangebot der Partnerhochschule auseinandergesetzt haben, da der akademische Aspekt Ihres Auslandsaufenthaltes im Mittelpunkt Ihrer Entscheidung steht. Sie sollten zeigen, dass Sie für sich einen akademischen Mehrwert dieser Zieluniversität erkannt haben und Ihr Studium bereits so organisiert haben, dass Sie den Auslandsaufenthalt sinnvoll in Ihr KIT-Studium integrieren können.
Bis wann muss ich die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen? Macht es einen Unterschied, welche Art von Nachweis vorliegt (z.B. Abiturzeugnis, DAAD-Zertifikat)?
Zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen Sie einen Nachweis über Ihren aktuellen Kenntnisstand, da Ihr Sprachniveau ein sehr wichtiges Auswahlkriterium ist. Welche Art von Nachweisen dafür geeignet sind, finden Sie unter "Erasmus+ Bewerbung" aufgelistet. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbungsunterlagen ohne gültigen Sprachnachweis als unvollständig bewertet werden.
Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht das erforderliche Sprachniveau (vgl. Erasmus+ Partnerhochschulen) erreicht haben, stellen Sie in der Bewerbung dar, wie Sie das entsprechende Niveau erreichen wollen. Dieses müssen Sie bis zu Beginn der Vorlesungen beim International Relations Office der KIT-Fakultät nachweisen.
Reicht für eine Bewerbung im Masterstudium das Bachelorzeugnis aus oder muss auch das Abiturzeugnis hochgeladen werden?
Auch wenn Sie sich bereits im Master befinden, muss das Abiturzeugnis den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Kann ich für mehrere Wunschhochschulen in der gleichen Bewerbung eine Zusage erhalten?
Nein, Sie erhalten immer nur für eine Partnerhochschule eine Zusage. Konnte Ihr Erstwunsch nicht erfüllt werden, berücksichtigen wir Ihren Zweitwunsch, kann dieser nicht erfüllt werden, berücksichtigen wir Ihren Drittwunsch und so weiter.
Muss ich zum Zeitpunkt des Erasmusaufenthalts oder nur zum Zeitpunkt der Bewerbung immatrikuliert sein?
Ein Erasmus-Auslandssemester wird vom KIT angeboten und organisiert, deshalb müssen Sie auf jeden Fall zum Zeitpunkt Ihres Auslandsaufenthaltes am KIT immatrikuliert sein.
Werden meine Chancen erhöht, wenn ich mich in einem höheren Semester befinde?
Das Semester hat keinen Einfluss auf Ihre Bewerbung.
Werde meine Chancen erhöht, wenn ich bessere Sprachkenntnisse nachweisen kann?
Ja, die Sprachkenntnisse fließen über ein definiertes Punktesystem in die Bewerbung ein.
Ist es möglich manche Bewerbungsunterlagen nach der Bewerbungsfrist nachzureichen?
Nein. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist können keine Unterlagen nachgereicht werden.
LEARNING AGREEMENT / KURSWAHL
Muss ich mir die Kurse für beide Semester bereits vorab bestätigen lassen, wenn ich ein komplettes Jahr im Ausland verbringe? Werden diese gemeinsam in ein Learning Agreement oder in zwei getrennte eingetragen?
Wenn Ihr Aufenthalt für die Dauer von zwei Semestern geplant ist, können Sie beide Semester im selben Learning Agreement erfassen und in die Spalte „Semester“ das jeweilige Semester eintragen. Achten Sie bitte darauf, dass die beiden Semester unabhängig voneinander betrachtet werden und deswegen beide separat die Mindestanforderungen erfüllen müssen.
Für mein Learning Agreement benötige ich Informationen über die Veranstaltungen im nächsten Jahr, auf den Seiten der Partnerhochschule sind allerdings nur die Veranstaltungen für dieses Winter- und Sommersemester aufgezählt. Wie kann ich Veranstaltungen für nächstes Jahr auswählen?
Sie können sich am aktuellen Semester orientieren. Erfahrungsgemäß wird sich im darauffolgenden Jahr (zumindest fachlich) nicht viel ändern.
In der Übersicht der Partnerhochschulen werden teilweise konkrete Fakultäten genannt und teilweise lediglich die Hochschule an sich. Was hat das zu bedeuten?
In der Regel sind die verfügbaren Kurse je nach der Partnerhochschule auf bestimmte Fakultäten beschränkt. Dies liegt daran, dass Erasmus+ Kooperationen auf Fakultätsebene abgeschlossen werden und wir an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden sind. Daher sollten Sie sich bei der Auswahl Ihrer Kurse zunächst auf diejenigen beschränken, die an der Partnerfakultät oder den Partnerfakultäten angeboten werden.
Wenn in der Übersicht der Partnerhochschulen keine spezifischen Fakultäten genannt sind, bedeutet dies normalerweise, dass wir mit einer Partnerfakultät zusammenarbeiten, die in etwa mit unserer KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vergleichbar ist. In diesem Fall sollten Sie hauptsächlich Kurse an der Economics and Management-Fakultät belegen, haben jedoch auch die Möglichkeit, Kurse aus anderen Fakultäten auszuwählen. An anderen Partnerhochschulen müssen Sie möglicherweise Kurse einer bestimmten Fakultät belegen, weshalb diese explizit benannt wird. Wir empfehlen Ihnen, sich immer auf der Website der Partnerhochschule zu informieren. Zusätzlich können Sie die Suchmaschine des International Students Office (IStO) nutzen, um Berichte von Studierenden einzusehen. Bitte beachten Sie, dass das Kursangebot der Partnerhochschule von Semester zu Semester variieren kann.
Muss ich für einen einjährigen Auslandsaufenthalt Veranstaltungen von mindestens 40 LP/ECTS an der Partnerhochschule absolvieren?
Ja, es müssen insgesamt 40 LP/ECTS erzielt werden. Dabei darf das eine nicht mit dem anderen Semester ausgeglichen werden, sondern es sind pro Semester zwingend mindestens 20 LP/ECTS notwendig.
Darf ich an der Partnerhochschule Kurse aus dem Bachelor- und Masterprogramm wählen?
Die Kursauswahl kann von Partnerhochschule zu Partnerhochschule variieren, aber im Allgemeinen haben Bachelorstudierende die Möglichkeit, Kurse aus dem Bachelor-Kursangebot der Partnerhochschule zu wählen, während Masterstudierende Kurse aus dem Master-Kursangebot auswählen können. Manchmal ist es auch möglich, Kurse aus verschiedenen Studiengängen innerhalb derselben Fakultät zu belegen. Wir empfehlen Ihnen, sich auf den Websites der jeweiligen Partnerhochschulen über die genauen Kursauswahlmöglichkeiten zu informieren.
Hat es Einfluss auf die Anerkennung von Kursen, wenn ein Kurs an der Partnerhochschule im Bachelorprogramm angeboten wird und am KIT für einen Masterkurs angerechnet werden soll, wenn die Inhalte zueinander passen?
Die Zuordnung eines Kurses zum Bachelor- oder Masterprogramm der Partnerhochschule ist grundsätzlich entscheidend für die Anerkennungszusage, wenn die Leistung im KIT-Master gewertet werden soll. In Ausnahmefällen und bei entsprechender fachlicher Begutachtung kann ein qualitativ passender, externer Bachelorkurs im Master anerkannt werden. Beachten Sie, dass Sie sich informieren müssen, welche Kurse an der Partnerhochschule Sie wählen dürfen (z.B. nur Master).
Müssen alle im Learning Agreement angegebenen und bestandenen Fächer anschließend am KIT anerkannt werden oder kann ein Fach rein aus Interesse (ohne Anerkennung) belegt werden?
Nicht zwingend müssen alle Fächer anschließend anerkannt werden. Ob und was Sie anerkennen lassen, entscheiden Sie mit Ihrem Antrag auf Anerkennung einer Studien- oder Prüfungsleistung, den Sie nach Ihrer Rückkehr beim Prüfungssekretariat stellen müssen. Sie können auch Fächer belegen, die nicht zu Ihrem Curriculum passen. Wenn Sie allerdings keine Vorabanerkennung beantragt haben, haben Sie keine Zusicherung für die spätere Anerkennung. Sie dürfen dennoch den Antrag auf Anerkennung einer Studien- oder Prüfungsleistung beim Prüfungssekretariat stellen.
Gibt es eine Liste mit Kursen an meiner gewählten Partnerhochschule, die anderen Studierenden in der Vergangenheit erfolgreich anerkannt wurden?
Nein, solche Listen werden nicht geführt. Das International Relations Office darf auch keine persönlichen Daten über andere Studierende weiterleiten. Wenn Sie den Kontakt mit einem/ einer Studierenden aufnehmen möchten, der/die vor kurzem an Ihrer Partnerhochschule war, schreiben Sie am besten eine E-Mail an info, mit der bitte den Kontakt herzustellen. ∂esn-karlsruhe de
Ist es möglich, ein Fach, das ich im Learning Agreement angegeben habe, dann doch nicht zu belegen? Bräuchte ich dann ein neues Fach, um die fehlenden LP/ECTS zu erhalten?
Ja, das ist möglich. Sie können den „During the Mobility“ - Teil im Learning Agreement ausfüllen und von uns unterschreiben lassen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Learning Agreement verpflichtend ist und Sie einen triftigen Grund brauchen, um ein Fach zu ändern. Meistens sind das die Änderungen im Programm der Gasthochschule oder Terminüberschneidungen.
Sollten Sie ein Fach aus dem Learning Agreement ausfallen lassen, brauchen Sie natürlich ein Ersatzfach, da Sie weiterhin die Mindestanforderung von 20 LP/ECTS erfüllen müssen.
Gibt es eine Deadline, bis wann ich den „During the Mobility“ - Teil des Learning Agreements eingereicht haben muss?
Sie müssen den „During the Mobility“ – Teil Ihres Learning Agreements einreichen, sobald es möglich ist. Es gibt keine exakte Frist, jedoch müssen Sie das vor Ihrem Aufenthaltsende und vor dem „After the Mobility“ – Teil des Learning Agreements erledigt haben.
Darf ich während meines Auslandssemesters auch Prüfungen am KIT ablegen?
Ja, Sie sind während Ihres Auslandssemesters normal am KIT immatrikuliert und dürfen dort alle Leistungen in Anspruch nehmen.
ANERKENNUNG
Wie kann ich mir Leistungen als Zusatzleistungen anrechnen lassen, wenn das Fach zu keinem Modul am KIT passt?
Bitte informieren Sie sich auf: https://www.wiwi.kit.edu/anerkennung-ausland.php.
Ich studiere im letzten Bachelorsemester und habe nur noch eine Prüfung offen. Wie werden meine bestandenen Auslandsprüfungsleistungen anerkannt, wenn ich mich für einen Bachelorplatz an der Partnerhochschule beworben habe und in meinem Curriculum keinen Platz mehr habe?
Sie können diese entweder gar nicht, als Zusatzleistung oder als Mastervorzug anerkennen lassen.
ABSCHLUSSARBEIT
Kann ich meine Bachelor- oder Masterarbeit im Ausland schreiben? Wie ist das Vorgehen? Brauche ich eine zweite Betreuungsperson am KIT? Wer ist für die Benotung zuständig? Ist die anschließende Präsentation der Arbeit in beiden Hochschulen erforderlich?
Die Möglichkeit, Ihre Abschlussarbeit an einer Partnerhochschule zu verfassen, besteht. Hierbei sind zwei Betreuungspersonen erforderlich: eine vor Ort an der Partnerhochschule und eine am KIT. Da die Abschlussarbeit gleichzeitig als Prüfung gilt, ist im Vorfeld eine Anerkennung seitens des KIT für das Learning Agreement erforderlich. Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine Betreuungsperson zu finden, die sowohl die Vorabanerkennung (für das Learning Agreement) als auch die spätere Anerkennung Ihrer abgeschlossenen Arbeit unterzeichnet. Die genauen Bedingungen für die Anerkennung, einschließlich der Bewertung und eventuellen Präsentation, müssen mit Ihrer Betreuungsperson abgestimmt werden.
In der Regel erfolgt die Notenvergabe durch Ihre Betreuungsperson an der Gasthochschule. Diese Note wird nach Ihrer Rückkehr erneut von Ihrer Betreuungsperson am KIT überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Präsentation findet normalerweise nur an der Gasthochschule statt, es könnte jedoch vorkommen, dass der/die zuständige KIT-Prüfer/in den Wunsch äußert, dass Sie die Präsentation auch am KIT durchführen.